HINWEIS: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung! Er soll vielmehr als Orientierung dienen und Ihnen einen Überblick der für Sie geltenden rechtlichen Bestimmungen geben. Bitte zögern Sie nicht, sich auch selbst mit den offiziellen Quellen des Bundes und der Länder auf dem Laufenden zu halten.
Inhaltsverzeichnis
1) Optimierung Ihrer Verteilungen
2) Für Sie Regelungen für Getestete, Geimpfte und Genesene
3) Die Anzahl der Bestellungen unter Kontrolle halten
4) Bleiben Sie im Austausch mit Gastgeber*innen und informieren Sie sich
5) SCHWEIZ: Informationen für Schweizer Marktschwärmer
Das Coronavirus ist nach wie vor ein prägender Teil des Alltags, nicht nur in der Gesellschaft insgesamt, sondern auch im Marktschwärmer-Netzwerk. Eine verlässliche Quelle für gesunde, frische Lebensmittel abseits anfälliger internationalisierter Lieferketten und mit einem kontaktreduzierten Konzept sind in dieser Zeit wichtiger denn je. Darüber hinaus bietet das Marktschwärmer-Netzwerk Ihnen und anderen Betrieben aus der Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandwerk die Perspektive einen robusten Absatzweg, der auf kurzen und lokalen Versorgungsketten aufbaut, der gerade seit dem Beginn der Pandemie viel Zuspruch durch Kund*innen erfährt.
Auch in Phasen hoher Inzidenz- und Hospitalisierungswerte blieb sowohl die Abholung von Lebensmitteln (Kund*innen) als auch das Anbieten eines Abhol- und Lieferdienstes für Lebensmittel (Gastgeber*innen und Erzeuger*innen) ausdrücklich erlaubt. Allerdings ist es essentiell, dass sich alle Anwesenden einer Marktschwärmer-Verteilung vor Ort an die geltenden Regeln und Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus halten. Auf ihrer eigens eingerichteten Informationsseite zum Coronavirus informiert die Bundesregierung darüber, wie Menschen sich und andere vor der Verbreitung des Virus schützen können.
Die Gastgeber*innen und Sie als Erzeuger*innen sind dafür zuständig, gemeinsam vor Ort für einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Verteilungen zu sorgen – sprechen Sie Gastgeber*innen und andere Erzeuger*innen ggf. darauf an. Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Ratschläge, wie Sie Ihren Gastgeber*innen dabei helfen können, eine sichere und dennoch einladende Verteilung zu organisieren.
Die AHA-, AHA+A und AHA+L-Formel
Das Kürzel AHA beschreibt einige wichtige Verhaltensregeln für den Alltag und steht für
- Abstand einhalten – mindestens 1,5 Meter, besser 2 Meter,
- Hygiene beachten – richtiges Händewaschen, Husten, Niesen,
- Alltag mit Maske – medizinische Masken (je nach aktueller Verordnung), also FFP2-, FFP3-, KN95-, N95- oder OP-Maske.
AHA+A steht für die Nutzung der Corona-Warn-App zusätzlich zu den oben genannten Verhaltensregeln, mit der Menschen anonym und schnell darüber informiert werden, wenn sie sich in der Nähe eines mit dem Coronavirus-Infizierten Menschen aufgehalten haben.
AHA+L steht für Lüften – das ist gerade für die kalten Monate eine besonders wichtige Vorgabe für die Organisation der Verteilungen in geschlossenen Räumen, da sich das Virus auch über die Luft verbreiten kann.
Optimierung Ihrer Verteilungen
Die Verteilungen in den Schwärmereien sollten zur Grundversorgung Ihrer Kund*innen mit Lebensmitteln weiter fortgesetzt werden. Je nach der aktuellen pandemischen Lage und der für Ihr Bundesland oder Ihre Region geltenden Verordnungen kann es dabei erforderlich werden, dass der Kontakt zwischen Ihnen, Ihren Kund*innen, und Gastgeber*innen auf das notwendige Minimum reduziert wird. Stimmen Sie sich bitte diesbezüglich mit Ihren Gastgeber*innen und anderen Erzeuger*innen ab.
Die Sicherheit aller Beteiligten steht neben der verlässlichen Verteilung von Lebensmitteln dabei an oberster Stelle. Organisieren Sie in Abstimmung mit ihren Gastgeber*innen, dass die alle Beteiligten möglichst kontaktreduziert und sicher verweilen können:
- sortieren und gruppieren Sie Ihre Bestellungen bereits vor der Verteilung nach Bestellnummern und nutzen Sie ggf. freie Zeit während der Verteilungen, um Bestellungen vorzubereiten (nichts auf den Boden stellen!),
- tragen Sie während der Verteilung, je nach aktueller Lage, eine entsprechende medizinische Maske,
- tragen Sie idealerweise Handschuhe, am besten aus Latex,
- halten Sie mindestens 1,5 Meter, besser 2 Meter Abstand zu Ihren Kund*innen
- besprechen Sie ggf. mit Ihren Gastgeber*innen, wie die Anzahl gleichzeitig in Innenräumen anwesender Personen reduziert und ggf. der Zugang beschränkt werden kann (viele Bundesländer haben etwa Regeln für die maximale Anzahl an Personen pro Quadratmeter definiert),
- Informieren Sie sich, bevor Sie Verkostungen durchführen möchten über die aktuell geltenden Regelungen in Ihrer Region,
- falls Sie der Schwärmerei Kisten und/oder Klapptische zur Verfügung stellen können, tun Sie dies bitte, um vor Ort die Sortierung der Produkte zu vereinfachen,
- Wichtig: empfindliche Kühlprodukte müssen selbstverständlich weiterhin bis zur Ausgabe gekühlt werden
Für Sie Regelungen für Getestete, Geimpfte und Genesene
Seit dem flächendeckenden Zugang zu Corona-Schnelltests (überwiegend auch kostenfrei) und Impfungen gegen das Coronavirus entwickeln sich die Verordnungen über den Zugang zu bzw. der Teilnahme an Bereichen des öffentlichen Lebens sehr dynamisch. Bitte beachten Sie die derzeit in Ihrem Bundesland für Sie geltenden Regelungen zum Tragen medizinischer Masken, Test- oder Impfnachweisen oder anderen Vorgaben.
Wir empfehlen Ihnen und den Gastgeber*innen, sich bzgl. der geltenden Regelungen für die Organisation der Verteilungen an den Vorgaben für den Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Veranstaltungen (keine Großveranstaltungen) oder Liefer- und Abholdienste zu orientieren.
Bei Krankheit oder Symptomen Vertreter*innen zur Verteilung schicken
Auf der Corona-Informationsseite gibt die Bundesregierung Hinweise, wie man sich verhalten sollte, wenn man krank ist oder erste Symptome entwickelt, die im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion stehen könnten. Ein Corona-Schnelltest kann Ihnen Klarheit darüber verschaffen, ob Sie möglicherweise an Covid-19 erkrankt sindbist. Wichtig ist in jedem Fall: Wenn Sie krank sind oder Symptome haben, bitten Sie Mitarbeiter*innen oder andere Erzeuger*innen darum, die Übergabe Ihre Produkte für Sie zu übernehmen, um das Risiko zu minimieren, dass Sie andere Personen anstecken. Bitte vergessen Sie nicht, in diesem Fall auch Ihre Gastgeber*innen oder ggf. andere Erzeuger*innen, mit denen Sie zusammenarbeiten, zu informieren.
Die Anzahl der Bestellungen unter Kontrolle halten
Wie das Frühjahr 2020 gezeigt hat, können die Bestellzahlen während der Corona-Pandemie erheblich steigen, da Ihre Kund*innen die Planbarkeit und den im Vergleich zum Supermarkt minimierten Kontakt sehr schätzen. Das steigende Interesse für das Marktschwärmer-Modell verzeichnen alle Länder in unserem Netzwerk. Gerade jetzt ist es notwendig, dass wir Kund*innen so verlässlich wie möglich mit Lebensmitteln versorgen. Daher bitten wir Sie gerade in diesen Zeiten besonders darauf zu achten, Ihre Lagerbestände und Produktverfügbarkeiten korrekt in Ihrem Erzeuger*innenkonto anzulegen (hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Warenbestand managen).
Beachten Sie neben den Lagerbeständen auch Ihre Kapazität zum Vorpacken und Vorsortieren. Falls Ihre Schwärmereien einen besonders großen Anstieg an Bestellungen verzeichnen, einigen Sie sich mit Ihren Gastgeber*innen auf ein realistisches Bestelllimit und respektieren diese. Sobald diese Grenze erreicht ist, nehmen Sie bitte die Produkte aus dem Verkauf (hier erfahren Sie, wie Sie Produkte vorzeitig aus dem Verkauf nehmen).
Bitte widerstehen Sie der Versuchung, das vereinbarte Limit zu übersteigen, um noch mehr Umsätze zu machen. Damit enttäuschen Sie vor allem Bestands- und Neukund*innen, die Marktschwärmer in dieser schwierigen Zeit vertrauen und auf Ihre Lebensmittel zählen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die bestmögliche Qualität mit einem verlässlichen Service anzubieten.
Bleiben Sie im Austausch mit Gastgeber*innen und informieren Sie sich
Eine offene, rechtzeitige und transparente Kommunikation ist wichtig – bleiben Sie im engen Austausch mit den Gastgeber*innen und anderen Erzeuger*innen. Gemeinsam tragen Sie eine unerlässliche Rolle in der öffentlichen Nahversorgung und es ist wichtig diese weiterzuführen. Sollte es zu Lieferengpässen kommen, informieren Sie bitte umgehend Ihre Gastgeber*innen. Falls Sie noch weitere Kapazitäten haben sollten, lassen Sie auch das Ihre Gastgeber*innen wissen. Wichtigste Prämisse aktuell bei Verteilungen ist es, sich gegenseitig zu unterstützen um Abholungen so verlässlich und effizient wie möglich zu gestalten.
Auf diesen Webseiten finden Sie tagesaktuelle, für Deutschland und einzelne Bundesländer geltende Informationen:
Bundesländer
- Übersicht Corona-Webseiten mit jeweils geltenden Regelungen für die Bundesländer
- Übersicht aller Bundes- und Landesverordnungen (Bundesrechtsanwaltskammer)
National
- Übersicht über Corona-Maßnahmen in Deutschland
- Informationsseite zum Coronavirus der Bundesregierung
- Wichtige Telefonnummern und Internetseiten
- FAQ Coronavirus des Rober-Koch-Instituts
- Aktuelle Regelungen für Einzelhandel (als Orientierung für Verteilungen)
SCHWEIZ: Informationen für Schweizer Marktschwärmer
Bitte sprechen Sie die Gastgeber*innen Ihrer Schwärmerei zu Informationen über die Verteilung an und Informieren Sie sich hier unter diesem Link über die Schutzmaßnahmen in der Schweiz: Bundesamt für Gesundheit BAG mit geltenden Verordnungen.