Jeder Kaufvertrag wird direkt zwischen Mitgliedern und Erzeuger*innen geschlossen.
Aus diesem Grund können weder das Unternehmen noch die Gastgeber*innen für die Erzeugnisse verantwortlich gemacht werden, und sind insbesondere auch für Fragen zur Hygiene und Lebensmittelsicherheit nicht verantwortlich.
Nur die Erzeuger*innen sind für die Erfüllung des Kaufvertrags mit den Mitgliedern verantwortlich.
Die Erzeuger*innen zeichnen verantwortlich für Menge, Qualität und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei den von ihnen angebotenen Produkten, sowie für die Risiken, die mit Transport, Lagerung, Konservierung und Lieferung verbunden sind.
Alles, was die Mitarbeiter*innen der Lebensmittelbehörden über Fragen zur Haftbarkeit wissen sollten, steht in den Allgemeinen Bestimmungen von Marktschwärmer auf der Webseite des Unternehmens. Bei Bedarf, kannst Du die Zusendung dieser Unterlagen anbieten.
Tipp für neue Schwärmereien: Sprich mit Deinen Erzeuger*innen vor der Eröffnung über das Thema und ihre Erfahrung mit der zuständigen Behörde. Um den Behörden zu zeigen, dass auch dir die Lebensmittelhygiene und Gesundheitsstandards wichtig sind kannst Du dir außerdem eine “Rote Karte” (Belehrung nach Infektionsschutzgesetz) ausstellen lassen. Mehr Informationen dazu findest Du hier auf der Seite des Landesberlin – informiere dich bei Bedarf bei deiner Gemeinde, wo Du eine solche Belehrung erhalten kannst.
Beim Verkauf bei Marktschwärmer handelt es sich um Direktvermarktung zwischen Produzent und Kunde. Der Erzeuger trägt deshalb die Verantwortung für Qualität, Hygiene und Transport (Kühlkette) seiner Produkte.
Müssen Ihre Produkte in gefrorenem Zustand geliefert werden, muss dies in der Produktbeschreibung erwähnt werden.