Die Produktbeschreibung soll den Kunden von Ihrem Produkt überzeugen, dementsprechend sollte sie den Kunden ansprechen. Gleichzeitig müssen einige gesetzliche Richtlinien auch bei Direktvermarktung eingehalten werden, für deren Vollständigkeit der Erzeuger verantwortlich ist.
Bei verarbeiteten, vorverpackten Produkten müssen die Zutaten vollständig aufgelistet werden. Außerdem ist sowohl bei vorverpackten als unverpackten Lebensmitteln gesetzlich vorgeschrieben, dass die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, z.B. Haselnüsse oder Soja, in der Produktbeschreibung ebenfalls aufgeführt werden müssen. Ist kein Zutatenverzeichnis vorgesehen, wird der Bezeichnung des Stoffs oder Erzeugnisses das Wort „Enthält“ vorangestellt. Die vollständige Liste der Allergene ist auf der Website des BMEL verfügbar.
Aus der Produktbeschreibung muss hervorgehen, um welche Art von Produkt es sich handelt. Anbaumethoden, Verarbeitungsschritte und Veredelungsprozesse müssen klar und transparent beschrieben und die Herkunft der Zutaten angegeben werden.
Als von der Ausnahme erfasste Kleinstunternehmen gelten Betriebe, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro aufweisen.
Die Begriffe "ökologisch" und "bio" sind rechtlich geschützt und dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit einer aktuell gültigen Bio-Zertifizierung verwendet werden.
Den aktuellen Stand der EU-Lebensmittelkennzeichnung können sie hier nachlesen.
Falls Sie schon immer mal wissen wollten wie Etiketten gedruckt werden. Ein tolles kurzes Video von einem unserer Partnerbetrieb führt Sie Schritt für Schritt bis zum finalen Etikettendruck durch.