Landwirt*innen und Erzeuger*innen legen selbst den Preis ihrer Produkte fest und verkaufen diese im Direktvermarktungsmodell direkt an die Kund*innen. Dafür erhalten sie 100 % des Verkaufspreises. Für jeden Verkauf fällt danach für die bereitgestellten Dienste eine Servicegebühr an. Die Servicegebühr beträgt bei jedem Verkauf insgesamt 18,35 % des Netto-Umsatzes.
8,35 %
… für die Gastgeber*innen der Schwärmereien, die wöchentlich mehrere Stunden an Organisations- und Kommunikationsaufwand in ihre Schwärmereien und die Betreuung ihrer Mitglieder und Erzeuger*innen stecken und zusätzlich auch Umkosten für den Standort oder Marketing-Aktionen wie Sommer- oder Weihnachtsfeste, um die Gemeinschaft zu stärken.
10,0 %
… für das deutsche Marktschwärmer-Team. Sie werden für die Nutzung und die kontinuierliche Verbesserung der Internet-Plattform, die Verwaltung, den Aufbau und die Koordination des bundesweiten Netzwerks (Training von Gastgebern*innen, Betreuung von Erzeuger*innen), für die fortlaufende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kommunikationsmaterialien und den technischen Support und die Kosten für den Zahlungsdienstleister verwendet.
Die Besteuerung der Service-Gebühr
- Als Unternehmen stellt Marktschwärmer 16 % Mehrwertsteuer in Rechnung für seine Dienstleistungen. Demzufolge wird auch die erhobene Servicegebühr besteuert.
- Die Servicegebühr vom Gastgeber*innen kann je nach Umsatzsteuer-Status zuzüglich Mehrwertsteuer oder ohne Mehrwertsteuer berechnet werden.
- Die meisten Erzeuge*innenr erheben beim Verkauf ihrer Güter die Umsatzsteuer in Höhe von 5 %, 10,7 % oder 19 %. Sie dürfen dann Vorsteuer entsprechend abziehen.