Landwirt*innen und Erzeuger*innen legen selbst den Preis ihrer Produkte fest und verkaufen diese im Direktvermarktungsmodell direkt an die Kund*innen. Dafür erhalten sie 100 % des Verkaufspreises. Für jeden Verkauf fällt danach für die bereitgestellten Dienste eine Servicegebühr an. Die Servicegebühr beträgt bei jedem Verkauf insgesamt 18,35 % des Netto-Umsatzes.
8,35 %
… für die Gastgeber*innen der Schwärmereien, die wöchentlich mehrere Stunden an Organisations- und Kommunikationsaufwand in ihre Schwärmereien und die Betreuung ihrer Mitglieder und Erzeuger*innen stecken und zusätzlich auch Umkosten für den Standort oder Marketing-Aktionen wie Sommer- oder Weihnachtsfeste, um die Gemeinschaft zu stärken.
8,1 %
… für das deutsche Marktschwärmer-Team. Sie werden für die Nutzung und die kontinuierliche Verbesserung der Internet-Plattform, die Verwaltung, den Aufbau und die Koordination des bundesweiten Netzwerks (Training von Gastgebern*innen, Betreuung von Erzeuger*innen), für die fortlaufende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kommunikationsmaterialien und den technischen Support.
1,9 %
...gehen an unseren Zahlungsdienstleister, der uns mit einer elektronische Geldbörse ermöglicht Geld zu speichern und Zahlungen online auszuführen. Alle Zahlungen auf Marktschwärmer laufen dem entsprechend über einen dritten Anbieter, der auf sichere elektronische Geldbörsen für innovative Konzepte spezialisiert ist: MangoPay.
Die Besteuerung der Service-Gebühr
- Als Unternehmen stellt Marktschwärmer 19 % Umsatzsteuer in Rechnung für seine Dienstleistungen. Demzufolge wird auch die erhobene Servicegebühr besteuert.
- Die Servicegebühr vom Gastgeber*innen kann je nach Umsatzsteuer-Status zuzüglich Umsatzsteuer oder ohne Umsatzsteuer berechnet werden.
- Die meisten Erzeuger*innen erheben beim Verkauf ihrer Güter die Umsatzsteuer in Höhe von 7 %, 9 % oder 19 %. Sie dürfen dann Vorsteuer entsprechend abziehen.