Bei Marktschwärmer vermarkten Sie Ihre Lebensmittel über eine Internetplattform direkt. Ihre Produkte werden im Voraus online bestellt und verkauft. Daher brauchen Sie kein Reisegewerbe für den Verkauf bei Marktschwärmer. Bitte reichen Sie den Original-Gewerbeschein ein.
Die Verteilung der Produkte in der Schwärmerei ist kein Markt, da vor Ort nicht verkauft, sondern lediglich abgeholt wird.
Kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ist die sog. Urproduktion. Zur Urproduktion gehören beispielsweise die Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Tierzucht, die Jagd und Fischerei. Im Bereich der Urproduktion werden rohe Naturerzeugnisse in Verbindung mit dem Grund und Boden gewonnen.
Brauche ich einen Gewerbeschein?
Liegt Urproduktion vor, so muss eine Tätigkeit, die an und für sich die Merkmale eines Gewerbes erfüllen würde, nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Gemeinde als Gewerbe angezeigt werden.
In diesem Falle müssen Sie also keinen Gewerbeschein hinterlegen, sondern eine Betriebsbestätigung. Wählen Sie bitte entsprechend auf der Seite "Mein Unternehmen" als Rechtsform "Einzelunternehmen (Landwirt*in)".
Weitere Informationen zum Thema Urproduktion und Direktvermarktung finden Sie im Sachstand "Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse" des Deutschen Bundestages und den Rechtsbestimmungen in der Direktvermarktung.
Was gilt als Betriebsbestätigung?
Sofern Ihr Betrieb nicht gewerbepflichtig ist, so können Sie eines der folgenden Dokumente vorlegen:
- Bestätigungsschreiben der betrieblichen Steuernummer
- Jahresbescheid der Berufsgenossenschaft
- Bescheid durch das in Ihrem Bundesland zuständige Landwirtschaftsministerium
WICHTIG: Bitte achten Sie darauf, dass die Betriebsbestätigung nicht älter als 3 Monate und vollständig ist. Es müssen somit alle Seiten des Schreibens hochgeladen werden. Vielen Dank!
Welches Landwirtschaftsministerium ist für meinen Betrieb zuständig?
Baden Württemberg: |
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg |
Bayern: |
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft |
Berlin: |
Brandenburgische Landwirtschaftsverwaltung (Staatsvertrag) |
Brandenburg: |
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung |
Bremen: |
Landwirtschaftskammer Bremen |
Hamburg: |
Landwirtschaftskammer Hamburg |
Hessen: |
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) |
Mecklenburg-Vorpommern: |
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen: |
Landwirtschaftskammer Niedersachsen |
Nordrhein-Westfalen: |
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz: |
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz |
Saarland: |
Landwirtschaftskammer Saarland |
Sachsen: |
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie |
Sachsen-Anhalt: |
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie |
Schleswig-Holstein: |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein |
Thüringen: |
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum |