Das Marktschwärmer-Netzwerk wurde in den letzten Jahren durch neue Funktionen, neue Abläufe und viele neue Nutzer*innen bereichert. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen aktualisieren wir sowohl die Besonderen Nutzungsbedingungen (BGB) für Gastgeber*innen und Erzeuger*innen als auch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB).
Die neue Fassung der Nutzungsbedingungen ersetzt die aktuelle Fassung und tritt am 2. November 2020 in Kraft.
Am 22.10.20 erhalten alle Nutzer*innen von Marktschwärmer eine E-Mail mit dem Hinweis auf die Änderungen. Die Annahme der neuen Nutzungsbedingung wird am 2. November über ein Pop-up auf der Website abgefragt und die weitere Nutzung der Seite wird als Annahme der Aktualisierung gesehen.
Überblick der wichtigsten Änderungen für Erzeuger*innen:
Die neue Fassung der BGB berücksichtigt neue Funktionen und gleicht die Nutzungsbedingungen an die gängige Praxis im Alltag von Marktschwärmer-Erzeuger*innen an:
PRODUKTKATALOG:
Verpflichtung zur Ausweisung von Allergenen, Kontrollstellen und anderen rechtlich verbindlichen Angaben im Produktkatalog.
VERFÜGBARKEIT FÜR VERKÄUFE:
Definition der Verantwortung von Erzeuger*innen ihre Verfügbarkeit für Verkäufe gegenüber Gastgeber*innen anzuzeigen.
GASTSCHWÄRMER:
Verantwortung von Gast-Erzeuger*innen zur Schulung von Gastgeber*innen zu Lagerung und Versand von Versandprodukten definiert. Aufnahme der Gastschwärmer-Provision von 11% für das Marktschwärmer-Team.
Zudem werden die bereits bestehenden Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten von Erzeuger*innen und Gastgeber*innen vor, während und nach Verkäufen und Verteilungen klarer definiert:
VERANTWORTUNG VON ERZEUGER*INNEN:
Erzeuger*innen sind für den Verkauf und die Übergabe ihrer Produkte zuständig. Gastgeber*innen sind nicht Teil des Vertrags zwischen Erzeuger*innen und ihren Kund*innen.
ANWESENHEIT UND VERTRETUNG DURCH BEFUGTE:
Grundsatz der Anwesenheit bei Verteilungen, aber Ausweitung der Möglichkeit sich durch entsprechend geschulte Befugte vertreten zu lassen. Erzeuger*innen sind verantwortlich Gastgeber*innen rechtzeitig zu informieren, wenn sie kurzfristig nicht zu einer Verteilung kommen können und eine Vertretung zu finden. Auch im Falle einer Vertretung durch Befugte bleiben Erzeuger*innen für die Übergabe ihrer Produkte und ggf. Reklamationen verantwortlich.
REKLAMATIONEN:
Reklamationen werden von Gastgeber*innen und Erzeuger*innen gemeinsam bearbeitet. Im Fall einer Reklamation wird der Kaufpreis durch die betreffenden Erzeuger*innen erstattet.
Wenden Sie sich bitte bei Rückfragen zu dem Thema an kontakt@marktschwaermer.de.