HINWEIS: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung! Er soll vielmehr als Orientierung dienen und Dir einen Überblick der für Dich geltenden rechtlichen Bestimmungen geben. Bitte zögere nicht, Dich auch selbst mit den offiziellen Quellen des Bundes und der Länder auf dem Laufenden zu halten.
Inhalt
1) Die AHA-, AHA+A und AHA+L-Formel
2) Regelungen für Getestete, Geimpfte und Genesene
3) Bei Krankheit oder Symptomen Vertreter*innen zur Verteilung schicken
4) Empfehlungen und Regelungen für die Verteilungen
5) Wo kann ich mich über aktuelle Regelungen informieren?
6) Informationen für Marktschwärmer in der Schweiz
Das Coronavirus ist nach wie vor ein prägender Teil des Alltags, nicht nur in der Gesellschaft insgesamt, sondern auch im Marktschwärmer-Netzwerk. Eine verlässliche Quelle für gesunde, frische Lebensmittel abseits anfälliger internationalisierter Lieferketten und mit einem kontaktreduzierten Konzept sind in dieser Zeit wichtiger denn je. Darüber hinaus bietet das Marktschwärmer-Netzwerk Betrieben aus der Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandwerk die Perspektive, eine kurze und robuste lokale Versorgungskette mitzugestalten, die viel mehr ist als nur eine Alternative zum Supermarkt.
Seit dem Beginn der Corona-Pandemie blieb auch in Phasen hoher Inzidenz- und Hospitalisierungswerte sowohl die Abholung von Lebensmitteln (Kund*innen) als auch das Anbieten eines Abhol- und Lieferdienstes für Lebensmittel (Gastgeber*innen und Erzeuger*innen) ausdrücklich erlaubt. Allerdings ist es essentiell, dass sich alle Anwesenden einer Marktschwärmer-Verteilung vor Ort an die geltenden Regeln und Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus halten. Auf ihrer eigens eingerichteten Informationsseite zum Coronavirus informiert die Bundesregierung darüber, wie Menschen sich und andere vor der Verbreitung des Virus schützen können.
Wir weisen Dich auf allen Bestellscheinen darauf hin, dass vor Ort während der Verteilungen die für deine Region geltenden Regelungen beachten werden müssen. Zudem findest Du im Folgenden findest Du einige allgemeine Ratschläge, wie Du Gastgeber*innen und Erzeuger*innen dabei helfen kannst, eine sichere und dennoch einladende Verteilung zu organisieren.
Die AHA-, AHA+A und AHA+L-Formel
Das Kürzel AHA beschreibt einige wichtige Verhaltensregeln für den Alltag und steht für
- Abstand einhalten – mindestens 1,5 Meter, besser 2 Meter,
- Hygiene beachten – richtiges Händewaschen, Husten, Niesen,
- Alltag mit Maske – medizinische Masken (je nach aktueller Verordnung), also FFP2-, FFP3-, KN95-, N95- oder OP-Maske.
AHA+A steht für die Nutzung der Corona-Warn-App zusätzlich zu den oben genannten Verhaltensregeln, mit der Menschen anonym und schnell darüber informiert werden, wenn sie sich in der Nähe eines mit dem Coronavirus-Infizierten Menschen aufgehalten haben.
AHA+L steht für Lüften – das ist gerade für die kalten Monate eine besonders wichtige Vorgabe für die Organisation der Verteilungen in geschlossenen Räumen, da sich das Virus auch über die Luft verbreiten kann.
Regelungen für Getestete, Geimpfte und Genesene
Seit dem flächendeckenden Zugang zu Corona-Schnelltests (überwiegend auch kostenfrei) und Impfungen gegen das Coronavirus entwickeln sich die Verordnungen über den Zugang zu bzw. der Teilnahme an Bereichen des öffentlichen Lebens sehr dynamisch. Bitte beachte die derzeit in deinem Bundesland geltenden Regelungen zum Tragen medizinischer Masken, Test- oder Impfnachweisen oder anderen Vorgaben.
Die Gastgeber*innen der Schwärmereien sind angehalten, die Verteilungen anhand der für sie geltenden Vorgaben zu organisieren, etwa angelehnt an den Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Veranstaltungen (keine Großveranstaltungen) oder Liefer- und Abholdienste.
Bei Krankheit oder Symptomen Vertreter*innen zur Verteilung schicken
Auf der Corona-Informationsseite gibt die Bundesregierung Hinweise, wie man sich verhalten sollte, wenn man krank ist oder erste Symptome entwickelt, die im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion stehen könnten. Ein Corona-Schnelltest kann dir Klarheit darüber verschaffen, ob Du möglicherweise an Covid-19 erkrankt bist. Wichtig ist in jedem Fall: Wenn Du krank bist oder Symptome hast, bitte eine vertraute Person darum, deine Bestellungen für Dich abzuholen, um das Risiko zu minimieren, dass Du andere Personen ansteckst. Du kannst ihr einfach Deinen Bestellschein zur Abholung übertragen, außerdem kannst Du zusätzlich kurz deine*n Gastgeber*in über die Plattformnachrichten informieren, dass jemand anderes deine Bestellung abholen wird.
Empfehlungen und Regelungen für die Verteilungen
Um die rechtlichen Vorgaben an Hygiene- und Sicherheitsstandards zu befolgen, treffen Gastgeber*innen und Erzeuger*innen Vorsichtsmaßnahmen und gestalten die Verteilungen um. Bitte lies Dir daher die Benachrichtigungen aus Deiner Schwärmerei sorgfältig durch. Es kann auch zu kurzfristigen Änderungen des Ablaufs der Verteilung, des Abholorts oder der Abholzeit kommen (selbstverständlich immer in unmittelbarer Nähe des gewohnten Abholorts).
Bitte hilf den Gastgeber*innen dabei, während der Verteilungen eine Menschenansammlung zu vermeiden und beachte zusätzlich zur AHA+L-Formel auch die folgenden Punkte:
- beachte die Informationen der Gastgeber*innen, sowohl in ihren Nachrichten als auch während der Verteilung,
- beachte die Vorkehrungen während der Verteilung, etwa Markierungen auf dem Boden, Schilder für Eingang und Ausgang etc.,
- komm am besten allein zur Verteilung und bleibe nur so lange vor Ort, wie es für die Abholung deiner Einkäufe notwendig ist.
Die Einhaltung dieser Regeln ermöglicht es den Schwärmereien, Dir weiterhin einen wöchentliche Versorgung mit frischen, regionalen Lebensmitteln zu garantieren. Die Gastgeber*innen und Erzeuger*innen der Schwärmereien sind dazu angehalten, das Einhalten dieser Regeln durch verschiedene Vorkehrungen und Maßnahmen durchzusetzen – bitte hilf Ihnen dabei und teile Deine Verbesserungsvorschläge, Anmerkungen oder Kritik direkt mit den Gastgeber*innen Deiner Schwärmerei oder per Email mit dem Marktschwärmer-Team unter hilfe@marktschwaermer.de. Wenn wir jetzt aufeinander aufpassen, werden die Verteilungen bald wieder ein Ort der Gemeinschaft und Geselligkeit werden.
Wo kann ich mich über aktuelle Regelungen informieren?
Auf diesen Webseiten findest Du relevante für Deutschland und einzelne Bundesländer geltende Informationen, u.a. wie Du Dich und andere vor einer Ansteckung schützen kannst:
Bundesländer
- Übersicht Corona-Webseiten mit jeweils geltenden Regelungen für die Bundesländer
- Übersicht aller Bundes- und Landesverordnungen (Bundesrechtsanwaltskammer)
National
- Übersicht über Corona-Maßnahmen in Deutschland
- Informationsseite zum Coronavirus der Bundesregierung
- Wichtige Telefonnummern und Internetseiten
- FAQ Coronavirus des Rober-Koch-Instituts
- Aktuelle Regelungen für Einzelhandel (als Orientierung für Verteilungen)
Informationen für Marktschwärmer in der Schweiz
Bitte sprich die Gastgeber*innen Deiner Schwärmerei zu Informationen über die Verteilung an und Informiere Dich hier unter diesem Link über die Schutzmaßnahmen in der Schweiz: Bundesamt für Gesundheit BAG mit geltenden Verordnungen.